1. Beiträge/Kosten: Die wöchentlichen Beiträge werden bei Fälligkeit von A&G Hechtsheim GmbH per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Hierzu gibt das Mitglied eineEinzugsermächtigung ab: Name und Anschrift des Zahlungsempfängers: A&G Hechtsheim GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 8, 55129 Mainz. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 89 ZZZ00000 2712039. A&G Hechtsheim GmbH ist ermächtigt, wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, dievon meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen.Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
2. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge, Zahlungsverzug, Beiträge und Nutzung
2.1. Fälligkeit der wöchentlichen Beiträge: Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus jeden Mittwoch eingezogen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.Die Servicepauschale in Höhe von 29,99 € wird unabhängig von der Laufzeit mit der ersten Abbuchung erhoben. Im weiteren Verlauf wird die Servicepauschale im 3 Monatsrhythmusnach der ersten Abbuchung mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Sollte eine Kündigung wirksam werden, wird die Servicepauschale nicht zurückerstattet.
2.2. Kosten bei Rückbuchung: Das Mitglied ist verpflichtet, für den rechtzeitigen Geldeingang Sorge zu tragen. In der Regel erfolgt der Bankeinzug durch A&G Hechtsheim GmbH nachErteilung einer Bankeinzugsermächtigung durch das Mitglied. Wird die Bankeinzugsermächtigung widerrufen oder scheitert der Bankeinzug aus anderen von A&G HechtsheimGmbH nicht zu vertretenden Gründen, ist A&G Hechtsheim GmbH berechtigt, die von der jeweiligen Bank erhobene Gebühr dem Mitglied in Rechnung zu stellen. ErhöhteVerwaltungskosten bei Daueraufträgen oder Barzahlungen gehen ebenfalls zu Lasten des Mitglieds.
2.3. Zahlungsverzug, Verzugskosten: Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags in Verzug, so ist A&G Hechtsheim GmbH berechtigt eine Rücklastschriftgebühr in Höhevon 5,50 € wöchentlich zu verlangen und bei ständigem Verzug den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge biszum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. A&G Hechtsheim GmbH ist berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. A&G HechtsheimGmbH behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
2.4. Beiträge und Nutzung: Das Mitglied ist dazu berechtigt, alle Standorte der A&G Unternehmensgruppe mit der selben Beitragsstruktur zu nutzen. Sollte das Mitglied an einemanderen Standort von A&GUnternehmensgruppe mit einer höheren Beitragsstruktur trainieren wollen und die dortige Leistung nutzen, wird der Beitrag auf den Preis der Laufzeit amStandort in Mainz-Finthen vereinbart. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, die Nutzung eines anderen Standorts anzumelden. Die Vereinbarung über die Nutzung eines anderenStandorts kann jederzeit zum nächsten Monatsende gekündigt werden.
3. Kündigung, Stilllegung, Umzug
3.1. Kündigung, Verlängerung, Anpassung der Vertragslaufzeit: Wenn der Mitgliedsvertrag Trust Yourself mit einer Erstvertragslaufzeit von 24 Monate oder 12 Monate vereinbart ist,verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ende der Erstlaufzeit. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung beimjeweiligen Vertragspartner. Die Kündigung muss 14 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit eingegangen sein. Die Beteiligten können bei Bedarf eine Vertragsverlängerung von längererDauer mit anderen Konditionen vereinbaren. Wenn der Mitgliedsvertrag Feel Free mit einer Erstlaufzeit von 1 Monat vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat.Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner. Die Kündigung muss 14 Tage vor Ablauf des Vertrages eingegangen sein. Wenn derVertrag PT Membership gewählt wird, gelten die Kündigungsbedingungen der Feel Free Mitgliedschaft. Kündigungen bedürfen der Wirksamkeit der Textform.
3.2. Stilllegung des Vertrages, gesundheitsbedingte Ausfallzeiten: Das Mitglied hat die Möglichkeit (mit einer Mindestdauer von 1 Woche) seinen Mitgliedsvertrag inkl.Betreuungspauschale stillzulegen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend des stillgelegten Zeitraums. Die Kündigungsfrist bleibt von der Ruhezeit unberührtund bezieht sich auf das Startdatum der Mitgliedschaft. Höchstens beträgt die Ruhezeit im Jahr 3 Monate. Sollte das Mitglied Sportinvalide werden (Lähmungen, Amputationen,Schlaganfälle etc.), so muss ein Facharzt die Sportunfähigkeit auf Lebenszeit attestieren. In diesem Fall ist das Mitglied unabhängig von Restlaufzeit und Kündigungsfrist nach einerPrüfzeit von ca. 6 Wochen von jeglichen vertraglichen Verbindlichkeiten befreit. Empfehlungen von Allgemeinmedizinern, das Training einzustellen bei Krankheitsbildern, diewissenschaftlich bewiesen durch den Fitnesssport Besserungen erlangen (Gelenkerkrankungen, Diabetes, Hypertonie, Adipositas, Depressionen u.s.w.) gilt diese Regelung nicht undwird von A&G Hechtsheim GmbH nicht anerkannt und wird von einem Gutachter unsererseits geprüft.
3.3. Kündigung bei Umzug: Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 25 Kilometer von der A&G Unternehmensgruppe entferntgelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf injedem Fall des schriftlichen Einschreibens sowie eines Nachweises des Einwohnermeldeamts. Dieses Sonderkündigungsrecht wird nicht gewährt, sofern der Wohnort des Mitgliedsbereits bei Vertragsschluss in weiterer Entfernung lag (über 25 KM) und sich die Erreichbarkeit durch den Umzug nicht verschlechtert.
3.4. Zugriff auf Vertragsdaten: Das Mitglied kann über die A&G App und einen persönlichen Log In auf die Vertragsdaten zugreifen und den Vertrag eigenständig verlängern undkündigen.
4. Präventionskurse gemäß § 20 SGB V
4.1. Kursstruktur und Vertragsbeziehung: Unsere Präventionskurse stehen im Einklang mit § 20 SGB V und sind von jeglichen Mitgliedschaftsverhältnissen unabhängig. Es werden fürdie Dauer der Präventionskurse keine Mitgliedsbeiträge berechnet.
4.2. Kursdauer und Beendigung: Die Kurse sind zeitlich begrenzt und enden automatisch mit dem Abschluss der festgelegten Kurslaufzeit. Eine automatische Verlängerung der Kurseoder daraus resultierende Mitgliedschaften finden nicht statt.
4.3. Inklusivleistungen: Die Teilnahme an den Präventionskursen schließt die Nutzung unserer Studioeinrichtungen für die Dauer des Kurses ein. Dieses Zusatzangebot ist kostenfreiund dient der Unterstützung des Kurserfolgs.
4.4. Zugang und Verwaltung: Die Kursanmeldung sowie die Verwaltung der Kursdetails erfolgen online. Teilnehmer erhalten Zugriff auf relevante Kursinformationen und können ihreTeilnahme über die jeweilige Website aktiv verwalten.
5. Hausordnung, Weisungsberechtigung Es gilt die ausgehängte verbindliche Hausordnung.
6. Zustandekommen des Mitgliedsvertrages
6.1 Zustandekommen des Vertrages: A&G Hechtsheim GmbH bietet Kunden die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag über die Webseite aktiv-gesund-fitness.de, und oder https://aktiv-und-gesund-kostheim.web.magicline.com/sales-tool vor Ort in einem A&G Club oder an einem von A&G Hechtsheim GmbH sonst dafür vorgesehen Ort zu schließen.
6.2 Online Mitgliedschaft: Bei Vertragsabschluss über die Webseite aktiv-gesund-fitness.de und oder über https://aktiv-und-gesund-kostheim.web.magicline.com/sales-tool übermitteltder Kunde seinen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages online. Dazu benennt der Kunde den Club, für den seine Mitgliedschaft gelten soll und wählt eineMitgliedschaftsvariante. Er gibt seine Daten ein und erteilt ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für den Fall des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages.
6.3 AGB Anerkennung online Mitgliedschaft: Vor Absenden des Mitgliedsantrags kann der Kunde in der Antragsübersicht seine Daten und seine Auswahl ändern oder löschen. Überden Link „AGB“ kann der Kunde diese AGB einsehen und speichern. Durch Aktivierung der zugehörigen Checkbox erklärt er, dass er bei Abgabe seines Antrags die Geltung der AGBakzeptiert und diese Vertragsinhalt werden sollen. Über den Button „Jetzt kostenpflichtig Mitgliedschaft beantragen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss desMitgliedsvertrages ab.
6.4 Bestätigung der Mitgliedschaft online: Unmittelbar nach Absenden des Antrags erhält der Kunde eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Der Mitgliedsvertrag kommtmit Zugang dieser Bestätigung der Mitgliedschaft durch A&G Hechtsheim GmbH per E-Mail zustande. Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird dem Mitglied nachVertragsschluss übermittelt.
6.5 Bestätigung der Mitgliedschaft im Club: Bei Vertragsabschluss im Club füllt der Kunde zusammen mit einem Aktiv&Gesund Mitarbeiter das Antragsformular auf dem iPad aus. AufWunsch des Kunden wird der Vertrag ausgedruckt und dem Kunden mit Anlagen übergeben, andernfalls per E-Mail zugesandt.
6.6 Rechte der Mitgliedschaft: Die Rechte der Mitgliedschaft stehen nur dem Mitglied persönlich zu. Sie sind nicht auf Dritte übertragbar.
6.7 Widerruf: Ein Widerruf ist lediglich innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich.
6.7.1 Widerruf Abschluss Mitgliedschaft vor Ort: Bei Abschluss einer Mitgliedschaft bei A&G Hechtsheim GmbH vor Ort über ein internetfähiges Endgerät verfällt das Widerrufsrecht.
7. Haftung von A&G Hechtsheim GmbH: Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt A&G Hechtsheim GmbH keineHaftung. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hier eingebrachte Gegenstände. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertraglicheHaftung von A&G Hechtsheim GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen vonA&G Hechtsheim GmbH gelten. Es ist Aufgabe des Nutzers, sicherzustellen, dass er körperlich, d.h. in medizinischer Hinsicht, in der Lage ist, das Angebot von A&G Hechtsheim GmbHin Anspruch zu nehmen. Verletzungen / körperliche Schäden, die durch eine übermäßige Nutzung der Leistungen von A&G Hechtsheim GmbH oder aufgrund von bestehendengesundheitlichen Einschränkungen des Nutzers entstehen, sind nicht dem Verantwortungsbereich von A&G Hechtsheim GmbH zuzurechnen. Insoweit erfolgt das Training / dieNutzung der Leistungen von A&G Hechtsheim GmbH auf eigene Gefahr des Nutzers. Im Übrigen haftet A&G Hechtsheim GmbH für Schäden des Nutzers nur dann, wenn dieseaufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von A&G Hechtsheim GmbH bzw. deren Mitarbeiter verursacht wurden.